Die Gemeinde Nordholz appelliert erneut nachdrücklich an alle Hundehalter/innen, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde beim “Gassi-Gehen“ in geeigneter Weise zu entsorgen. Hierzu hat die Verwaltung vereinzelt Tütenspender aufgestellt. Mit den Tüten kann der Kot der Hunde aufgenommen und zum Beispiel in einem öffentlichen Mülleimer entsorgt werden.
Wo keine solchen Tütenspender vorhanden sind, kann der gleiche Erfolg problemlos erreicht werden, wenn zum Spaziergang eine Tüte mitgenommen wird.
Sicherlich haben Sie als Hundehalter Verständnis dafür, dass diese Hinterlassenschaften für andere Spaziergänger oder Gäste aber auch für die Anlieger der Straßen, die die Seitenstreifen pflegen, eine Zumutung sind.
Die Zahlung der Hundesteuer entbindet die Hundehalter/innen insoweit nicht von ihrer eigenen Verantwortlichkeit. In diesem Zusammenhang sei ausdrücklich angemerkt, dass auch öffentliche Grünflächen oder der Straßenseitenraum keine "Kotflächen" für Hunde sind.
Da es leider immer wieder vor kommt, dass die Hinterlassenschaften der Hunde nicht entsorgt werden, muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass ein solches Verhalten als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Schonen sie ihre Geldbörse und sorgen sie selbst für die Sauberkeit, die sie auch von anderen erwarten.
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